Allgemeine Vertrags- &
Reisebedingungen

1. VERTRAGSGEGENSTAND

1.1 VORBEMERKUNG

Die Schweizerischen Unfallversicherungen zählen Gleitschirmfliegen nicht zu den Risikosportarten. Bei Ausübung mit der nötigen Sorgfalt ist Gleitschirmfliegen eine sichere Sportart. Dieser Verantwortung nehmen wir uns an und erwarten von Dir als Kunde, dass Du dies ebenfalls tust und Deine Eigenverantwortung wahrnimmst. Du sollst alles unternehmen, damit Du auf der Reise weder Dich noch andere Reiseteilnehmer oder unbeteiligte Personen gefährdest und/oder an der Ausübung ihrer Tätigkeiten hinderst, insbesondere in dem Du alle sicherheitsrelevanten, gesundheitlichen und gesetzlichen Anforderungen erfüllst.

1.2 REGELUNG

Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Dir (Reise-/Kursteilnehmer) und der Fly with Andy GmbH mit Sitz in Ebikon (LU, Schweiz), nachfolgend „Flywithandy“ genannt.

2. VERTRAGSABSCHLUSS

2.1 VERTRAGSBEGINN

Der Vertrag zwischen Dir und Flywithandy kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Deiner schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung bei Flywithandy zustande. Nach Versand der schriftlichen Bestätigung durch Flywithandy gilt die Anmeldung als bestätigt. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen) für Dich und Flywithandy wirksam.

2.2 GELTUNGSBEREICH

Meldet die buchende Person weitere Reiseteilnehmer an, so steht sie für deren Vertragspflichten (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein.

3. LEISTUNGEN

Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt bzw. auf der Unternehmenseigenen Website und aus den Reiseunterlagen. Sonderwünsche Deinerseits oder Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn diese von Flywithandy schriftlich und vorbehaltslos bestätigt worden sind.

Die Leistungen von Flywithandy beginnen, wenn in der Reiseausschreibung nicht anders vermerkt, bei Flugreisen ab dem vereinbarten Flughafen, bei Busreisen ab Einsteigeort.

Für die Anreise und das rechtzeitige Eintreffen sowie die Erfüllung der Anforderungen der Transportunternehmen (z.B. Fluggesellschaft) bist Du selber verantwortlich.

4. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

4.1 PREISE

Die Preise für die Reisearrangements sind im Katalog bzw. auf der Webseite bei den einzelnen Reisezielen ersichtlich. Die Preise für Reisearrangements verstehen sich, wenn nichts anderes bei der Ausschreibung erwähnt ist, pro Person in Schweizer Franken oder Euro, je nach Deiner Wahl beim Buchungsprozess. Die Unterkunft ist im Doppelzimmer. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Preisänderungen siehe Ziffer 6.

4.2 ANZAHLUNGEN

Flywithandy verzichtet wann immer möglich auf Leistung von Anzahlungen durch den Kunden. Bei bestimmten Reisen und in durch Flywithandy bestimmte Situationen kann eine Anzahlung in Rechnung gestellt werden.

4.3 BEZAHLUNG REISEPREIS

Die Zahlung für den Reisepreis (bzw. den Restpreis bei Anzahlungen gemäss 4.2) hat bis spätestens 30 Tage nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann Flywithandy die Reiseleistung verweigern und Bearbeitungsgebühren nach Ziffer 5.2 resp. 5.3 geltend machen.

4.4 KURZFRISTIGE BUCHUNGEN

Buchst Du Deine Reise weniger als 30 Tage vor Abreise, ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig.

4.5 BUCHUNGSGEBÜHREN UND AUFTRAGSPAUSCHALEN

Flywithandy verrechnet grundsätzlich keine Buchungsgebühren und Auftragspauschalen.

Bei speziellen Wünschen mit hohem Bearbeitungsaufwand kann eine Bearbeitungsgebühr von maximal CHF 60 erhoben werden. Für die Recherche und Buchung von Flügen, die nicht Bestandteil einer Reise sind, erhebt Flywithandy eine Bearbeitungsgebühr von maximal CHF 100.

4.6 REISEUNTERLAGEN

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Dir die Dokumente nach Eingang Deiner Zahlung für den gesamten Rechnungsbetrag und etwa 10 Tage vor Reisebeginn zugestellt.

5. ÄNDERUNGEN/ANNULLIERUNG DES REISEPROGRAMMS

5.1 ALLGEMEINES

Wenn Du die Reise absagst (Annullierung) oder eine Änderung oder Umbuchung der gebuchten Reise wünschst, musst Du dies Flywithandy persönlich und umgehend mitteilen.

5.2 BEARBEITUNGSGEBÜHR

Bei Annullierung, Änderung oder Umbuchung Deiner Reise werden pro Person mindestens CHF 40, pro Auftrag maximal CHF 120, als Bearbeitungsgebühr erhoben (s. auch Ziffer 5.3).

Diese Bearbeitungsgebühren werden nicht durch eine allenfalls bestehende Annullierungskostenversicherung gedeckt.

5.3 ANNULLIERUNGSKOSTEN

Bei einer Absage der Reise innerhalb der folgenden Fristen vor Reisebeginn werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren (Ziffer 5.2) folgende Annullierungskosten erhoben:

Massgebend zur Berechnung des Annullierungs- resp. Änderungsdatums ist das Eintreffen Deiner Erklärung bei Flywithandy; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Arbeitstag massgebend.

100 – 71 Tage vor Reisebeginn 25% des Arrangementpreises, aber mindestens die Kosten der personenbezogenen Dienstleistungen (zum Beispiel Flüge) zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von CHF 100.
70 – 51 Tage vor Reisebeginn 50% des Arrangementpreises, aber mindestens die Kosten der personenbezogenen Dienstleistungen (zum Beispiel Flüge) zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von CHF 100.
50 – 32 Tage vor Reisebeginn 75% des Arrangementpreises.
31– 0 Tage vor Reisebeginn 100% des Arrangementpreises.
Annullierungskosten werden in Härtefällen (Krankheit, Unfall, Tod, höhere Gewalt) von einer Annullierungskostenversicherung übernommen. Die Leistungen richten sich nach der jeweils geltenden Versicherungspolice. Das Vorhandensein einer Annullierungskostenversicherung ist bei allen Flywithandy- Arrangements obligatorisch und liegt in der Verantwortung des Kunden.

Bereits gekaufte personenbezogene Dienstleistungen, zum Beispiel Flüge, werden dem Kunden unabhängig vom Annulationsdatum in Rechnung gestellt.

5.4 ERSATZREISENDE/R

Kannst Du eine Reise nicht antreten, kannst Du eine/n Ersatzreisende/n benennen. Der/die Ersatzreisende muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten.

Die Bearbeitungsgebühr (Ziffer 5.2) und allfällig entstehende Mehrkosten sind durch Sie und den/die Ersatzreisende/n zu übernehmen.

5.5 VERSICHERUNGEN

Im Preis und den Leistungen sind keine Versicherungen inbegriffen.

Der obligatorische Versicherungsschutz für die Annullierungskosten- und Rückreise-Versicherung liegt ausdrücklich in der Verantwortung des/r Reisenden. Mit Antritt der Reise versichert der/die Reisende, dass er für sämtliche Kosten die entstehen durch Unfall und Krankheit während der Reise sowie Bergung und Rückführung selber aufkommt. Flywithandy empfiehlt allen Reiseteilnehmern ausdrücklich eine umfassende Versicherungsdeckung (inkl. Rückholdienst bei Unfällen wie z.B. bei REGA oder ADAC / ETI-Schutzbrief).

5.6 HAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Der/die Teilnehmer/in versichert mit seiner Anmeldung zu einer Veranstaltung bei Flywithandy bei Antritt der Reise über eine obligatorische Haftpflichtversicherung für Halter und Benutzer von Hängegleitern und Fallschirmen, gültig des jeweiligen Reiselandes mit einer Garantiesumme von CHF 2’000’000.00 pro Schadensfall zu verfügen.

6. PROGRAMM- UND PREISÄNDERUNGEN

6.1 ÄNDERUNGEN VOR VERTRAGSABSCHLUSS

Flywithandy behält sich ausdrücklich das Recht vor Leistungsbeschreibungen und Preise vor Deiner Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Dich Flywithandy vor Vertragsabschluss über diese Änderungen.

6.2 PREISÄNDERUNGEN NACH VERTRAGSABSCHLUSS

In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich ergeben aus:

a) der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich der Treibstoffzuschläge);

b) neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (wie zum Beispiel Flughafentaxen, Landegebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren usw.);

c) Wechselkursänderungen oder

d) staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer).

e) Kleingruppen, die unter der ausgeschriebenen Minimalteilnehmerzahl durchgeführt werden. Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können sie an Sie weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend.

Flywithandy wird die Preiserhöhung bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn vornehmen. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent beträgt, stehen Dir die unter Ziffer 6.4 genannten Rechte zu.

6.3 PROGRAMMÄNDERUNGEN NACH DEINER BUCHUNG UND VOR REISEBEGINN

Gleitschirmfliegen ist eine wetterabhängige Outdoorsportart. Flywithandy behält sich auch in Deinem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Destination, Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten usw.) zu ändern, wenn die Umstände es erfordern.

Flywithandy bemüht sich, Dir gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Insbesondere haftet Flywithandy nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf höhere Gewalt oder behördliche Massnahmen, für die Flywithandy nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind.

Flywithandy orientiert Dich so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.

6.4 DEINE RECHTE, WENN NACH VERTRAGSABSCHLUSS PREIS- ODER PROGRAMMÄNDERUNGEN VORGENOMMEN WERDEN

Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent, so hast Du das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag zurück-zutreten. Du erhältst den bereits bezahlten Reisepreis (bzw. die Anzahlung) unverzüglich zurückerstattet.

7. REISEABSAGE DURCH FLYWITHANDY

7.1 ABSAGE AUS GRÜNDEN, DIE BEI DIR LIEGEN

Flywithandy ist berechtigt, die Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlt Flywithandy Dir den bereits bezahlten Reisepreis zurück; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullierungskosten gemäss 5.2 und 5.3 sowie weitere Schadenersatzforderungen.

7.2 MINDESTTEILNEHMERZAHL

Für alle von Flywithandy angebotenen Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Beteiligen sich an einer Reise weniger als die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl, so kann Flywithandy die Reise bis spätestens 20 Tage vor dem festgelegten Reisebeginn absagen. Falls Flywithandy die Reise mit weniger Personen trotzdem durchführt, ist dies kein Grund für eine Annullierung.

7.3 HÖHERE GEWALT, STREIKS

Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen), behördliche Massnahmen oder Streiks können Flywithandy veranlassen, die Reise abzusagen. In einem solchen Fall informiert Dich Flywithandy so rasch als möglich.

Wird die Reise abgesagt, ist Flywithandy bemüht, Dir eine gleichwertige Ersatzreise anzubieten. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

7.4 REISEABSAGE AUS ANDEREN GRÜNDEN DURCH FLYWITHANDY

Flywithandy ist berechtigt, die Reise aus anderen Gründen abzusagen, insbesondere wegen ungünstigen Wetterverhältnissen. Sollte dieser Fall eintreten, wirst Du so rasch als möglich und bis spätestens 7 Tage vor Reiseantritt informiert.

8. PROGRAMMÄNDERUNGEN, LEISTUNGSAUSFÄLLE WÄHREND DER REISE

8.1 PROGRAMMÄNDERUNGEN

Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden (z.B. aufgrund der Wetterlage), wird keine Entschädigung durch Flywithandy fällig. Flywithandy ist bemüht, die Reise mit gleichwertigen Leistungen durchzuführen. Oberste Priorität hat jedoch jederzeit die Sicherheit.

8.2 LEISTUNGSSTUFE

Sollte die ausgewählte Leistungsstufe für einen Teilnehmer / eine Teilnehmerin zu hoch sein, so kann die Reiseleitung im Interesse der Gruppe eine Teilnahme an den Touren ablehnen. Sie wird bemüht sein, ein Ersatzprogramm anzubieten. Die Kosten dafür gehen zu Lasten des Teilnehmers/ der Teilnehmerin. In jedem Fall wird eine Lösung zu beider Parteien Zufriedenheit angestrebt.

9. ABBRUCH DER REISE

Solltest Du aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement nicht rückerstattet werden. Allfällige nicht bezogene Leistungen werden Dir, unter Abzug einer angemessenen Bearbeitungsgebühr, zurückbezahlt, sofern sie Flywithandy nicht belastet werden.

In dringenden Fällen (z. B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwerer Erkrankung oder Tod einer nahestehenden Person) wird Dir die Reiseleitung oder der Leistungsträger soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein.

10. BEANSTANDUNGEN

10.1 BEANSTANDUNG UND ABHILFEVERLANGEN

Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleidest Du einen Schaden, so bist Du verpflichtet, bei der Reiseleitung, unverzüglich, d. h. möglichst diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen. Die Reiseleitung wird bemüht sein, Abhilfe zu leisten.

Sofern Du Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber Flywithandy geltend machen willst, musst Du Deine Beanstandung innert 30 Tagen nach der Rückkehr schriftlich Flywithandy unterbreiten. Deiner Beanstandung sind allfällige Beweismittel beizulegen.

11. MITWIRKUNGSPFLICHTEN

11.1 PERSÖNLICHE VORAUSSETZUNGEN

Es ist unerlässlich, dass Du Dich auf Reisen in fremde Länder deren Sitten und Gebräuche anpasst. Die Reiseleitung kann Reiseteilnehmer/innen, die eine Gruppe gravierend stören oder sich nicht den Regeln des Reiselandes anpassen, von der Reiseteilnahme ausschliessen. Allfällige Rückreisekosten gehen zu Lasten des Teilnehmers und der bezahlte Reisepreis wird nicht zurückerstattet.

11.2 GESUNDHEITLICHE UND GESETZLICHE VORAUSSETZUNGEN

Für die Teilnahme an Gleitschirmreisen wird eine gute Gesundheit vorausgesetzt. Bitte beachte auch die ausgeschriebenen Anforderungen auf der Website. Insbesondere Flugschüler und nicht brevetierte Piloten sind in der Eigenverantwortung, die notwendigen Lizenzen für die Reiseteilnahme abzuklären und sich zu vergewissern, ob zertifizierte Fluglehrer die Reise leiten. Sollte ein Teilnehmer die Voraussetzung nicht erfüllen oder nicht ausreichend lizenziert sein, so ist die Reiseleitung befugt, eine Teilnahme an den Reisen/Schulungen abzulehnen.

Allfällige Rückreisekosten gehen zu Lasten des Teilnehmers / der Teilnehmerin und der bezahlte Reisepreis wird nicht zurückerstattet.

11.3 MATERIAL

Die an der Reise teilnehmenden Personen sind selber für die Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit ihres Materials verantwortlich. Für die Teilnahme an Gleitschirmreisen wird intaktes eigenes Material vorausgesetzt. Sollte ein Teilnehmer diese Voraussetzungen nicht erfüllen (z.B. Fehlen eines Notschirms, Kopfschutzes, etc.), so ist die Reiseleitung befugt, eine Teilnahme an den Reisen/Schulungen abzulehnen. Allfällige Rückreisekosten gehen zu Lasten des Teilnehmers / der Teilnehmerin und der bezahlte Reisepreis wird nicht zurückerstattet.

12. HAFTUNG VON FLYWITHANDY

12.1 ALLGEMEINES

Flywithandy vergütet Dir den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter Leistungen, soweit es der Reiseleitung nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.

12.2 SICHERHEIT

Du übst Deinen Sport auf eigenes Risiko aus. Für daraus resultierende Unfälle und/oder körperliche Schäden übernimmt Flywithandy keine Haftung. Für die Einhaltung der jeweiligen landesüblichen Vorschriften und Gesetze bist Du selbst verantwortlich, auch wenn Du mit einer Gruppe unterwegs bist.

12.3 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN, HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE

12.3.1 INTERNATIONALE ABKOMMEN UND NATIONALE GESETZE

Enthalten internationale Abkommen und nationale Gesetze Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich Flywithandy auf diese berufen und haftet insoweit nur im Rahmen eben dieser Abkommen. Internationale Abkommen und nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im Transportwesen (wie im Luftverkehr, in der Schifffahrt auf hoher See und im Eisenbahnverkehr).

12.3.2 HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE

Flywithandy haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:

a) auf Versäumnisse Deinerseits vor oder während der Reise.

b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist.

c) auf höhere Gewalt, Wetterlage oder auf ein Ereignis, welches Flywithandy trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von Flywithandy ausgeschlossen.

Die Haftung von Flywithandy, ihrer Fluglehrer/innen, -Assistent(inn)en und ihres Personals für Schäden der teilnehmenden Person, die in Folge einfacher Fahrlässigkeit entstehen, ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt unabhängig von Schadensursache und -hergang, sowie Art und Höhe des Schadens. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin ist verantwortlich, dass seine Gleitschirmpilotenberechtigungen gültig sind. Der Teilnehmer ist selber dafür verantwortlich, dass seine Flugausrüstung Luftfahrttüchtig ist. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin übernimmt für sämtliche, selbst pilotierte Gleitschirmflüge die volle Verantwortung.

12.3.3 PERSONENSCHÄDEN, UNFÄLLE UND ERKRANKUNGEN

Für Personenschäden, Tod, Körperverletzung und Erkrankung, die die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet Flywithandy, sofern die Schäden Flywithandy verschuldet sind. Vorbehalten bleiben internationale Abkommen und nationale Gesetze (Ziffer 12.3.1).

12.3.4 SACH- UND VERMÖGENSSCHÄDEN

Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von Flywithandy auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich verursacht worden. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse in internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen.

12.3.5 BUS-, BAHN- UND FLUGFAHRPLÄNE

Auch bei einer sorgfältigen Reiseorganisation können wir die Einhaltung dieser Fahrpläne nicht garantieren. Besonders infolge grossen Verkehrsaufkommens, Staus, Unfällen, Überlastung der Flughäfen, Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigung usw. können Verspätungen auftreten. In all diesen Fällen haften wir nicht.

12.3.6 FLUGVERSPÄTUNGEN

Bei Flugverspätungen haftet die Fluggesellschaft gemäss Montrealer Abkommen.

12.4 VERANSTALTUNG UND AUSFLÜGE WÄHREND DER REISE

Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können unter Umständen während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind. Es liegt in Deiner eigenen Verantwortung, ob Du an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnimmst.

Für von Flywithandy organisierte Veranstaltungen oder Ausflüge gelten die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen. Ist Flywithandy aber nicht Dein Vertragspartner, kannst Du Dich nicht auf diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen berufen, insbesondere wenn diese Veranstaltungen und Ausflüge von Drittunternehmen veranstaltet werden und die Reiseleitung diese lediglich vermittelt hat.

12.5 EDA LISTE

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) veröffentlicht regelmässig Informationen über Länder, in denen allfällige sicherheitspolitische oder andere höhere Risiken bestehen. Diese Reisehinweise können über die Internet Homepage des EDA www.eda.admin.ch abgerufen werden. Jede(r) Reisende muss letztlich selbst beurteilen, ob er/sie reisen will oder nicht.

13. EINREISE- UND VISAVORSCHRIFTEN

13.1 EIGENVERANTWORTUNG

Jede an der Reise teilnehmende Person ist selbst verantwortlich, sich über die Pass- und Einreisevorschriften zu informieren und die nötigen Schritte zu unternehmen, unter den Länder- und Herkunftsspezifischen Bedingungen die Reise antreten zu können. Dazu gehört auch die Prüfung der Bestimmungen von Ländern, in welchen eine Durchreise bzw. ein Zwischenstopp stattfindet (z.B. Stopover).

13.2 FEHLEN VON REISEDOKUMENTEN

Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und musst Du deshalb die Reise absagen, gelten die Annullierungsbestimmungen (gem. Ziff. 5).

13.3 EINHALTUNG VON VORSCHRIFTEN

Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich. Dies gilt auch für Transitländer.

13.4 VERWEIGERUNG EINREISE UND GESETZESBRUCH

Flywithandy macht Dich darauf aufmerksam, dass Du bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen hast. Gleichfalls weist Dich Flywithandy ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen verbotener Waren und anderer Ein- und Ausfuhren, sowie anderweitige Gesetzesbrüche hin.

14. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Dir und Flywithandy ist schweizerisches Recht anwendbar.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Luzern (LU, Schweiz). Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.

Organisation und Durchführung:

Fly with Andy GmbH
Mittlerriedholz 1
6030 Ebikon
Schweiz